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Finanzordnung

 

Finanzordnung des „SV Am Brunnenberg e.V.“

 

§1 Geltungsbereich
Die finanziellen Angelegenheiten des „SV Am Brunnenberg e.V.“ werden im Vorstand und
erweiterten Vereinsvorstand geregelt, welcher in der Satzung benannt ist.
§ 2 Mittelverwendung
Grundsätzlich kommen die Einnahmen des „SV Am Brunnenberg e.V.“ dem gesamten Verein
zugute, das heißt, dass Gelder, die die Abteilungen durch Spenden, Sponsoren als auch aus
Mitgliedsbeiträgen erhalten, dem Gesamtverein zur Verfügung stehen. Jede Abteilung erhält
nach seinen Bedürfnissen und der finanziellen Gesamtlage des Vereins entsprechende Gelder
um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.
§ 3 Mitgliedsbeiträge
Die Beiträge der Mitglieder des „SV Am Brunnenberg e.V.“ betragen für Jugendliche unter 18
Jahren 6,00 Euro pro Monat und für Mitglieder über 18 Jahren 8,00 Euro pro Monat.
Familienmitglieder zahlen 6,00 Euro pro Monat. Der Vereinsbeitrag ist anteilmäßig bis Dezember
des laufenden Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
§ 4 Aufnahme von Neumitgliedern
Neumitglieder werden ganzjährig aufgenommen. Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 Euro. Die
Anmeldung erfolgt schriftlich beim Vorstand. Dazu sind die vorgedruckten Anmeldebögen zu
verwenden. Erst nach eingegangener Zahlung des Vereinsbeitrages erfolgt die Meldung beim
LSB-Sachsen.
§ 5 Fälligkeit Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden 2-mal im Jahr mittels Lastschrifteneinzug abgebucht. Der Beitrag
wird am 3. Werktag im März und am 3. Werktag im September eingezogen.
Die Zahlung erfolgt bargeldlos über die Bankverbindung des Vereins per Lastschrifteinzug. Die
Überweisung der Teilbeträge an den LSB - Sachsen übernimmt der Verein.
Abrechnungsschluss ist der 31.12. jeden Jahres. Bei ausbleibender Zahlung wird zweimalig
gemahnt. Bleibt der Betrag weiterhin aus, erlischt die Mitgliedschaft im Verein einen Monat nach
Mahnung.
§ 6 Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.